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Kosten

Erstbehandlung
Da ich als Heilpraktikerin zugelassen bin, können Sie direkt zu mir kommen. Eine ärztliche Verordnung ist nicht nötig.

Im Rahmen der Erstbehandlung findet immer eine ausführliche Anamnese und osteopathische Diagnostik mit anschließender Behandlung statt.

Behandlungskosten
Die genauen Behandlungskosten teile ich Ihnen auf Anfrage (gerne auch telefonisch) mit.

Kostenerstattung
Leider sind osteopathische Leistungen nicht oder nur in Ausnahmefällen im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten und können daher nur auf privater Basis abgerechnet werden.
Privat Versicherte (auch Krankenzusatzversicherte) oder Beihilfeberechtigte sollten die Übernahme der Kosten vor Behandlungsbeginn mit ihrer Versicherung klären.

Abrechnungsgrundlage ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn bezüglich der erstattungsfähigen Therapiemaßnahmen bei Ihrer Krankenkasse!

Hinweis
Bitte beachten Sie, dass ich Termine, die nicht mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, mit einer Pauschale von 30,00 € berechne.